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  1. Übergänge im Blick behalten – Heilpädagogische Entwicklungsbegleitung von Kindern auf dem Weg in den neuen Lernort Schule | 24 F 8.5

    Heilpädagoginnen und Heilpädagogen begleiten Kinder, deren Familien, pädagogisch Mitarbeitende in Kitas und Lehrende an Schulen, welche die Kinder zukünftig besuchen. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule zählt zu den lebens- und bildungsgeschichtlichen Zentralereignissen der Kindheit.

  2. Exklusion und Inklusion in der Lebenswelt Schule – Ziele heilpädagogischen Handelns | 24 F 8.4

    Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick zu Methoden inklusiver Pädagogik. Die Leitidee Inklusion meint die Verwirklichung des menschenrechtlichen Anspruchs auf gleiche Chancen der Teilhabe am Leben der Gesellschaft. Sie ist Prozess und Zielsetzung gleichzeitig.

  3. Gute Bildung für alle. Heilpädagogische Begleitung in der Schule | 24 F 8.3

    Der Bildungs- und Lernort Schule wird als Handlungsfeld für HeilpädagogInnen zunehmend bedeutender. Unterschiedliche bildungspolitische Maßnahmen in den verschiedenen Bundesländern eröffnen ihnen die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche an diesem Ort heilpädagogisch zu begleiten.

  4. Kein Bild des/der ReferentIn vorhanden

    Bianca Jagoschinski

    Vita EAH Referentin Bianca Jagoschinski

  5. Gute Bildung für alle | 24 F 8

    Der Bildungsort Schule bietet für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen mannigfaltige Einsatzfelder. Das alle Einsatzfelder einende Ziel liegt in der Unterstützung gelingender Teilhabe an Bildungsprozessen für alle Kinder sowie in der Initiierung, Entwicklung, Begleitung und Verstetigung einer Atmosphäre des wertschätzenden Miteinanders.

  6. Leistungen der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen – Zuständigkeiten, Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang | 24 F 7.5

    Durch das Online-Seminar werden die Teilnehmenden mit der Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe für bereits eingeschulte Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen vertraut gemacht.

  7. Kein Bild des/der ReferentIn vorhanden

    Rüdiger Meier

    Vita EAH Referent Rüdiger Meier

  8. Lydia Schönecker, Referentin der EAH

    Lydia Schönecker

    Vita EAH Referentin Lydia Schönecker

  9. Teilhabe ermöglichen: Sozialrechtliche Rahmungen heilpädagogischen Handelns | 24 F 7

    Heilpädagoginnen und Heilpädagogen begleiten und unterstützen Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen und deren Umfeld in der Bewältigung ihrer Lebensaufgaben. Dies umfasst neben pädagogischer Förderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung auch advokatorische Aspekte, d. h. Menschen im Erkennen, Wahrnehmen und Durchsetzen ihrer Rechte gegenüber Behörden zu unterstützen.

  10. Einführung in Unterstützte Kommunikation | 24 F 6.6

    Unterstützte Kommunikation (UK) ist insbesondere im Rahmen der Entwicklung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen ein Feld heilpädagogischen Handelns. Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird Unterstützte Kommunikation als Maßnahme der Teilhabeermöglichung aufgeführt.