Die EAH startet in diesem Jahr in Kooperation mit der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG) mit der neuen Weiterbildungsreihe „Teilhabe partizipativ und advokatorisch gestalten. Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf im Fokus“. Wir sprechen mit Frau Prof. Dr. Monika Seifert und Frau Prof. Dr. Vera Munde, die die Weiterbildung inhaltlich koordinieren und einzelne Module als Referentinnen anbieten, über das neue Bildungsangebot.

Das Bundesteilhabegesetz wurde Ende 2016 verabschiedet und ist in Teilen in Kraft getreten. Neue Entwicklungen wurden in Gang gesetzt, die seitens der verschiedenen Akteure in der Praxis unterschiedlich betrachtet und beurteilt werden. Einzelne Verbände und Einzelpersonen fordern insbesondere für die Gruppe der Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf einen größeren Fokus; dieser Forderung kommen EAH und DHG mit der Konzipierung der neuen Weiterbildungsreihe nach.

Informationen zur Weiterbildung finden Sie in:
Teilhabe partizipativ und advokatorisch gestalten. Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf im Fokus | W 6

Sie leiten die neue Weiterbildungsreihe „Teilhabe partizipativ und advokatorisch gestalten. Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf im Fokus“. Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Personenkreis gemacht?

Monika Seifert (Foto:Thilo Schmülgen/Aktion Mensch)

Monika Seifert: Die Lebenssituation von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf beschäftigt mich seit den 1970er Jahren, beruflich und privat. Wenn die Familien die Herausforderungen im alltäglichen Zusammenleben nicht mehr leisten konnten, waren damals Großeinrichtungen (früher Anstalten genannt) meist die einzige Option für eine Betreuung außerhalb des Elternhauses. Wohnen, Arbeit und Freizeit waren Bestandteil dieser „Sonderwelten“, fernab von der Gesellschaft. Es waren Eltern, die diese Situation nicht länger hinnehmen wollten. Sie schlossen sich zusammen – in Elternverbänden und Elterninitiativen – und engagierten sich für ein Wohnen und Leben inmitten der Gesellschaft. Heute gibt es für Menschen mit Behinderungen in den Lebensbereichen Bildung, Arbeit, Freizeit und Wohnen ein differenziertes Angebot. Allerdings dominieren nach wie vor Sondereinrichtungen, insbesondere für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Sie sind in der Inklusionsdebatte nahezu völlig ausgeblendet – obwohl in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist, dass die Menschenrechte für alle gelten.

Vera Munde

Vera Munde: Auch ich begegne Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf seit vielen Jahren in verschiedenen beruflichen und privaten Zusammenhängen. Dabei habe ich die unterschiedlichsten Persönlichkeiten immer wieder als Lebenskünstler, häufig auch als Menschen mit ganz besonderer Lebensfreude kennengelernt. Deshalb versuche ich – ob als direkte Bezugsperson oder als Wissenschaftlerin – meinen Teil dazu beitragen, dass auch Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf als Teil unserer Gesellschaft wahrgenommen und wertgeschätzt werden.

Wie wird „komplexer Unterstützungsbedarf“ von Ihnen als Koordinatorinnen definiert und warum ist es notwendig/sinnvoll, diesem Unterstützungsbedarf eine besondere Beachtung zuteil zu werden?

Monika Seifert: Der Personenkreis der Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf ist sehr heterogen. Es geht um Menschen, die zur Bewältigung ihres Alltags auf intensive Unterstützung angewiesen sind – eine Unterstützung, die weit über das hinausgeht, was der Begriff der Assistenz im Assistenzkonzept der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung meint. Dazu gehören:

  • Menschen mit (schweren) kognitiven und kommunikativen Beeinträchtigungen, die ihre Befindlichkeiten, Bedürfnisse und Interessen überwiegend nonverbal, über jeweils eigene Ausdrucksformen signalisieren;
  • Menschen mit mehrfachen Beeinträchtigungen, körperlich oder sinnesbezogen, einschließlich psychischer Problemlagen;
  • Menschen, deren Verhalten auffällt, die sich selbst oder andere gefährden.

Allen gemeinsam ist, dass sie nicht oder nur bedingt für sich selbst sprechen können und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen anwaltschaftlicher Unterstützung bedürfen. Sie sind in hohem Maß abhängig von Entscheidungen und Handlungen derer, die Verantwortung für die Gestaltung ihres Alltags und ihrer Lebensbedingungen tragen – auf der Ebene der Politik, in der Gemeinde, im System Behindertenhilfe, im alltäglichen Leben und in Interaktionsbeziehungen.

Die Weiterbildungsreihe startet mit zwei Basismodulen, die im Schwerpunkt eine Auseinandersetzung mit den Bereichen Wahrnehmung, Kommunikation und Interaktion anbieten und fordern. Welche theoretischen Annahmen und Erklärungsmodelle liegen dieser Ausgangslage zugrunde?

Monika Seifert: Zentraler Bezugspunkt von Basismodul I ist das international anerkannte Konzept Lebensqualität. Es integriert die aktuell in Wissenschaft und Politik diskutierten Leitideen (Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion) und fokussiert das subjektive Wohlbefinden unter den jeweils gegebenen Bedingungen. Die Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und Interessen sowie des subjektiven Erlebens in der Interaktion mit Fachkräften ist bei Menschen, die sich nicht oder nur bedingt verbal artikulieren können, eine große Herausforderung. Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention werden Grundprinzipien der Umsetzung von Inklusion und Partizipation im Leben von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf diskutiert.

Vera Munde: Im Basismodul II werden Kommunikation und Interaktion von und mit Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in den Fokus gerückt. Menschen aus diesem Personenkreis sind für fast alle Handlungen des täglichen Lebens auf die Unterstützung von anderen angewiesen. Deshalb spielen diese anderen eine besonders wichtig Rolle im Leben der Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf. Sie brauchen die Beziehungen zu anderen – für alltägliche Handlungen, aber auch für den Kontakt mit ihrem Umfeld, um zu lernen und sich zu entwickeln.
Gleichzeitig kommunizieren viele Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf nicht über Sprache. Stattdessen nutzen sie ihre Körpersprache. Die kommunikativen Signale sind häufig subtil und ihre Bedeutung kann von Person zu Person, manchmal sogar von Situation zu Situation unterschiedlich sein. Wissen und Bewusstsein von Kommunikation und Interaktion sind deshalb besonders wichtig in der Unterstützung von Menschen aus diesem Personenkreis.

Inwiefern decken sich diese mit den praktischen Erfahrungen der heilpädagogischen Praxis?

Vera Munde: In der Begegnung mit Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf springen im ersten Moment häufig vor allem die Beeinträchtigungen ins Auge. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir als Unterstützer*innen trotzdem oder gerade deshalb die Lebensqualität jeder einzelnen Person mit komplexem Unterstützungsbedarf in den Fokus rücken. Dabei sind Kommunikation und Interaktion im Kontakt mit jedem einzelnen Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf von Anfang an und immer wieder zentrale Themen in der Unterstützung – und gleichzeitig häufig die größten Herausforderungen. Immer wieder fallen da Sätze wie: „Was er möchte, wissen wir nicht genau.“ Oder „Das ist wirklich schwer, sie in der Situation zu verstehen.“ Umso wichtiger ist es, sich mit der Kommunikation und Interaktion immer wieder auseinanderzusetzten, um sie als einen durchgehenden und individuellen Prozess in der Unterstützung jeder Person mit komplexem Unterstützungsbedarf zu gestalten.

Welche Zielstellungen werden mit der neuen Weiterbildungsreihe verfolgt und welchen Kompetenzerwerb können die Teilnehmenden erwarten?

Monika Seifert: Die Weiterbildungsreihe möchte Fachkräfte für die Bedürfnisse, Verhaltensweisen und Rechte von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf sensibilisieren. In den Basismodulen erhalten sie – in kritischer Reflexion mit eigenen Einstellungen und Haltungen – Anregungen zur Schärfung ihrer Wahrnehmung der Lebenswirklichkeit des Personenkreises und zur Konkretisierung des fachlichen Anspruchs bei der Gestaltung des Alltags unter erschwerten Bedingungen. Auf der Mikroebene kommt dabei den Dimensionen dialogische Beziehung, kommunikativer Austausch und Interaktion besondere Bedeutung zu. Auf der Mesoebene gilt es, Möglichkeiten der Teilhabe in subjektiv bedeutsamen Lebensbereichen zu eröffnen. In den Wahlmodulen können Grundlagen in rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege) und Kompetenzen in ausgewählten Bereichen erworben werden, z. B. im Bereich von Diagnostik, Gesundheit, Arbeit und Sozialraumorientierung.

Vera Munde: Viele Unterstützer*innen von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf basieren ihr Handeln auf Erfahrungen, auf Ausprobieren und Lernen in der Praxis. Die Weiterbildungsreihe stellt Theorien und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die dieses Handeln untermauern, erklären, aber möglicherweise auch in Frage stellen. Gleichzeitig verknüpft sie das theoretische Wissen mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Praxis. So bietet die Weiterbildungsreihe Raum für die Reflexion des eigenen Handelns und das Erproben neuer Handlungsoptionen.

Was zeichnet für Sie die Weiterbildungsreihe „Teilhabe partizipativ und advokatorisch gestalten. Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf im Fokus“ aus?

Monika Seifert und Vera Munde: Im aktuellen Fachdiskurs werden Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf zwar oft „mitgedacht“, aber selten in ihren spezifischen Bedarfslagen wahrgenommen. So fehlt es bereits in der Ausbildung der Fachkräfte an expliziter Aufmerksamkeit für den Personenkreis. Aber auch in Organisationen wird die Gestaltung und Weiterentwicklung von Unterstützung für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf selten explizit thematisiert. Diese Lücke will die Weiterbildungsreihe füllen. Sie gibt den Fachkräften theoretisches Basiswissen und wertvolles Handwerkszeug zur Realisierung eines „guten Lebens“ nach Vorstellungen der Betroffenen und zur Umsetzung der in Wissenschaft und Politik diskutierten Leitideen.